Argusauge Detektive Trier

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Berufsdetektiv mit Polizeibewilligung für die Schweiz (kantonal)

Argusauge Detektive Trier - Fallstudien und Urteile

Wussten Sie, dass Detektivkosten in manchen Fällen von der gegnerischen Partei erstattet werden müssen?

Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung von Fällen, die dem Ihren ähnlich sein könnten. Selbstverständlich handelt es sich hierbei um unverbindliche – wenn auch echte – Beispiele und keine erschöpfende Rechtsberatung!

Für kompetente Auskünfte zur aktuellen Rechtslage konsultieren Sie bitte Ihren Anwalt. Für fallgerechtes detektivisches Know-how fragen Sie uns – Anruf genügt!

Detektivkosten sind erstattungsfähig

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreites – im Hinblick auf eine zweckentsprechende, gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung – notwendig im Sinne von § 91, Abs. 1 ZPO war.
OLG Koblenz 14NW671/90

Detektivkosten sind, wenn sie zur Vorbereitung der Vollstreckung notwendig waren, als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung festzusetzen und daher erstattungsfähig.
LG Freiburg i.B. 3T80/94

Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
OLG Stuttgart 8WF96/88

Krankenscheinbetrug – der Betrüger zahlt!

Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch einen Detektiv überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben, um eine Lohnfortzahlung zu erreichen. Voraussetzung ist ein berechtig­ter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht.
BAG Kassel 8AZR5/97

Krankenschein: Genesungswidriges Verhalten

Der Arbeitnehmer, der während einer ärztlichen attestierten Arbeitsunfähigkeit sich genesungswidrig verhält, begeht eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung, die ihn dem Arbeitgeber gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Die Schadensersatzpflicht erstreckt sich auf alle Aufwendungen des Arbeitgebers, soweit sie nach den Umständen des Falles als notwendig anzusehen sind. Dazu können auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei gehören, wenn konkrete Verdachtsmomente dazu Anlass gegeben haben. Der Arbeitgeber kann nicht darauf verwiesen werden, er habe die Beobachtung des Arbeitnehmers mit eigenen Arbeitnehmern vornehmen lassen können und müssen. Er darf sich hierzu Personen bedienen, die (als Detektive) in Ermittlungs- und Observations­tätigkeiten erfahren sind.
LAG Rheinland-Pfalz 5Sa540/99 (Vorinstanz ArbG. Koblenz 5Ca1265/98N)

Krankenschein: Missbrauch der Lohnfortzahlung

Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch einen Detektiv überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben um eine Lohnfortzahlung zu erreichen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht.
BAG Kassel 8AZR5/97

Kündigung im Krankenschein

Ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig krankgeschrieben ist und zuhause zu privaten Zwecken arbeitet (in diesem Fall Tapezier- und Malerarbeiten) darf grundsätzlich gekündigt werden.
LAG Rheinland Pfalz Sa979/99

Ein Hausbau während der Krankschreibung berechtigt zur Kündigung. Wer während seiner Krankschreibung, anstatt sich auszukurieren, am Neubau seines Hauses Bau- und Transportarbeiten durchführt, darf durch seinen Arbeitgeber fristgemäß gekündigt werden. Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Die Verletzung dieser Pflicht kann nach den Umständen des Einzelfalles die ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung rechtfertigen, ohne dass es des Nachweises einer tatsächlichen Verzögerung des Heilungsprozesses bedarf. Hat der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgetäuscht, dann ist sogar die fristlose Kündigung zulässig.
LAG Hamm 15SA437/91

Bei besonders schweren Verstößen, durch die das Vertrauen des Arbeitgebers zu dem Mitarbeiter gestört wird, akzeptieren Gerichte auch eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Die Auffassung der Gerichte von "besonders schweren Verstößen" reichen vom Diebstahl eines Kuchenstückes (BAG 2AZR3/83) bis zur Arbeit in einem fremden Betrieb trotz erfolgter Krankschreibung.
LAG München 6Sa96/82

Überwachung von Personal

Privatdetektive dürfen Arbeitnehmer im Betrieb überwachen, dabei muss der Betriebsrat nicht gefragt werden.
BAG 1ABR26/90

Verdeckte Videoüberwachung in Büros ist zulässig, wenn Warenverlust entstanden ist oder Diebstähle vorliegen und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.
BAG 5AZR116/86

Es gibt sie noch: die Schuldfrage!

Anmerkung: Nachfolgend beziehen wir uns auf untreue Ehefrauen. Das Gesagte gilt jedoch selbstverständlich auch für untreue Männer im umgekehrten Fall…

Unterhalt kann teuer werden: Im Scheidungsfall steht der Ex-Frau unter Umständen bis zu 3/7 des eigenen Nettoeinkommens zu. Doch die Frau kann ihren Unterhaltsanspruch auch teilweise oder ganz verlieren. Zwei Juristen haben jetzt entsprechende Gerichtsurteile in dem Buch Tatort Unterhaltsverlust* veröffentlicht. Obwohl vor Gericht letztendlich jeder Fall immer individuell geprüft wird, kommt dies einer Wiedereinführung der "Schuldfrage" gleich.

Demnach kann der Unterhalt gestrichen oder gekürzt werden, z.B. wenn sie …

    … während der Ehe nachweislich Sex mit einem andern Mann hatte.
    … ihren Ex-Mann oder dessen neue Freundin beschimpft oder gar bedroht.
    … tabletten-, drogen-, oder alkoholabhängig ist und nichts dagegen unternimmt.
    … verschwenderisch mit dem Vermögen des Ex-Gatten umgeht oder ihn bestiehlt.
    … ihren Ex-Mann fälschlich wegen einer fiktiven Straftat anzeigt.
    … eine sexuelle Beziehung zum Vater des Ex-Ehemanns hat.
    … ihn ständig vor seinen Geschäftspartnern bloßstellt.
    … im Rotlicht-Milieu oder als Prostituierte arbeitet.
    … ihn verprügelt oder auf ihn geschossen hat.
    … falsche Angaben über ihr Einkommen macht.
    … ihm ein fremdes Kind untergeschoben hat.
    … den Sex während der Ehe verweigert hat.

Quelle: "Tatort Unterhaltsverlust", Alexandra Verlag Weilheim, ISBN 3-9810741-0-6, ca. 20,00 €

Zur Abwehr eines Unterhaltsanspruches in Fällen wie den oben aufgeführten benötigt man natürlich handfeste, gerichtsverwertbare Beweise, die perfekt dokumentiert sein müssen. Noch wichtiger wird die rechtzeitige Sicherung der Beweislage in Fällen, wo es um die Umverteilung nennenswerten Vermögens geht. Hier empfiehlt sich die schnellstmögliche Einschaltung eines Argusauge Fachdetektivs. Laut OLG Stuttgart (AZ 8WF96/88) können Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.

Betrogener Ehemann kürzt Unterhalt

Ein mehrfach betrogener Ehemann kann nach der Trennung von seiner Frau den Unterhalt kürzen. Mit der Zuwendung zu den anderen Partnern – während der Ehe – verletze ein Ehegatte zumindest dann die eheliche Treuepflicht massiv, wenn ihm sein Ehepartner für dieses Verhalten keinerlei Anlass gegeben hat. Von einem völligen Ausschluss des Unterhalts sieht das Gericht ab, weil das Fehlverhalten der Ehefrau "nur" einige Wochen gedauert hat.
OLG Frankfurt a.M. 1UF181/00